Bundesverfassungsgericht

29. April 2024

Staatstrojaner: Von der “rechtlichen Grauzone” zur Grundrechtsverletzung

Nachdem der Chaos Computer Club seine Analyse des Staatstrojaners vorgestellt hat, bemühen sich Politiker aus der Unionsfraktion und das Bundesinnenministerium um Schadensbegrenzung. Stimmen aus der FDP, die sich in der schwarz-gelben Regierungskoalition mit dem großen Partner immer wieder einmal wegen Überwachungsvorhaben und Sicherheitspolitik angelegt hat, fordern eine umfassende Aufklärung, während Quelle: Heise.de… [weiterlesen]

28C3: CCC bleibt beim klaren “Njet” zum Staatstrojaner

Der Chaos Computer Club (CCC) hat nicht die Absicht, Kriterien für einen verfassungsgemäßen Einsatz einer Software zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) in Form eines Staatstrojaners aufzuzeigen. Dies sei nicht Aufgabe der Hackervereinigung, betonte CCC-Sprecherin Constanze Kurz am Dienstag auf dem 28. Chaos Communication Congress (28C3) in Berlin. Strafverfolger seien verpflichtet, Quelle: Heise.de… [weiterlesen]