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28. April 2024

Schaar hält Staatstrojaner für rechtswidrig – Freie Presse

Berlin (dapd). Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die von Bundesbehörden eingesetzte Staatstrojaner-Software für rechtswidrig. Weder die Strafprozessordnung noch das Zollfahndungsgesetz stellten eine hinreichende Rechtsgrundlage für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) dar, heißt es in einem am Freitag im Internet aufgetauchten Prüfbericht. Dieser Quelle: Freie Presse… [weiterlesen]