gleichgesetzt

29. März 2024

kino.to-Prozess: Online-Streams mit Downloads gleichgesetzt – COMPUTER BILD

Im Prozess um das Film-Portal kino.to ist ein Urteil gefallen. Ein Mitglied der Gruppe muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Begründung könnte für ähnliche Fälle maßgebend sein: Die Juristen setzen Online-Streams mit Downloads gleich.

Seit der Stilllegung von kino.to befindet sich ein Hinweis der Polizei auf der Startseite.Bei der Nutzung von Streams handele es sich Quelle: Computerbild… [weiterlesen]