Das Portal Flirtcafe.de darf nicht mit einer
Gratis-Anmeldung werben und dann nur ein kostenpflichtiges Probeabo
anbieten. Das hat das Landgericht Köln in einem Urteil (Az.: 33 O
245/13) entschieden. Das Probeabo konnte zu einer Kostenfalle werden, denn die unerwartete Kündigungsfrist war versteckt und schlecht lesbar.
Die Unterlassungsklage hatte der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Quelle: Teltarif… [weiterlesen]
Urteil: Online-Portal Flirtcafe wirbt irreführend mit kostenloser Anmeldung
28. August 2014 von