15. Mai 2024

Hessisches Verbraucherministerium fordert Rückgaberecht für Apps – COMPUTER BILD

Einen gekauften Pullover können Kunden ohne Weiteres zurückgegeben, eine App nicht. Dagegen will Hessens Verbraucherschutzministerin nun vorgehen.

Bindender Kauf: Gefällt dem Nutzer eine Bezahl-App nicht, landet sie schnell im Papierkorb. Rückgeld gibt es dennoch nicht.Rückgaberecht für AppsHessens Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich hat sich für ein Rückgaberecht Quelle: Computerbild… [weiterlesen]