Apple hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich Verkaufsverbote gegen Produkte von Mitkonkurrenten durchgesetzt, die den eigenen zu ähnlich sahen. Das Düsseldorfer Landgericht hat nun Apples Klage gegen Motorola abgewiesen: Das Motorola-Tablet Xoom verstoße nicht gegen die von Apple geschützten Geschmacksmuster des iPads, entschied der zuständige Richter. Somit darf Motorola das Xoom in Deutschland Quelle: Inside Handy… [weiterlesen]
Deutsche Richter weisen Apples Klage gegen Motorola zurück
18. Juli 2012 von