Frankfurt/Düsseldorf (ots) – 5. Dezember 2011. Die Health Claims-Verordnung soll gewährleisten, dass Nahrungsergänzungsmittel (NEM) und Lebensmittel nur dann mit Health Claims beworben werden dürfen, wenn die Angaben auch wissenschaftlich belegt und von der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) genehmigt sind. Doch nach wie vor ist die Zulassung gesundheitsbezogener Angaben nicht eindeutig Quelle: Fair-News… [weiterlesen]
Dauerbaustelle Health Claims – 12. Euroforum-Jahrestagung “Nahrungsergänzungsmittel” – 17.-18.01.2012, Hotel Hilton Frankfurt
5. Dezember 2011 von